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Stand: 12.11.21

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So funktioniert 2-G im Winterurlaub

Seit 8. November gilt in Österreich in vielen Bereichen inklusive Wintertourismus die 2-G-Regel.

Das heißt, dass ihr für die Beherbergung, Gastronomie und Seilbahnen geimpft oder genesen sein müsst. In Seilbahnen und einigen anderen Bereichen gilt zusätzlich FFP2-Maskenpflicht.

Hier ein Überblick über die derzeit geltenden Schutzmaßnahmen:

In vielen Bereichen gilt die 2-G-Regel („geimpft, genesen“), darunter: Beherbergungsbetriebe, Gastronomieeinrichtungen, Freizeit- und Sportbetriebe, Kultureinrichtungen, Seilbahnen (ab 15. November), Adventmärkte, bei der Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen (z. B. Friseur) und bei Veranstaltungen ab 25 Personen.

Bitte beachtet, dass 2-G für jegliche Art der Beherbergung notwendig ist und auch z. B. in der Ferienwohnung, Hütte etc. gilt.

Corona-Tests jeglicher Art (PCR-, Antigen- und Antikörper-Tests) sind nicht mehr als Eintrittsnachweise zulässig.

In Handel und Museen ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.

Die Gültigkeit der Impfzertifikate reduziert sich ab 6. Dezember auf neun Monate ab erfolgter Vollimmunisierung (bisher 12 Monate).

Danach braucht es eine weitere Dosis (meistens die dritte) für ein gültiges Zertifikat.

Achtung! Eine Einmalimpfung mit Johnson & Johnson wird nur noch bis 3. Januar 2022 anerkannt, danach ist eine Auffrischung notwendig.

Während einer Übergangsfrist von vier Wochen gilt die Erst-Impfung in Kombination mit einem PCR-Test als Eintrittsnachweis.

Kinder unter zwölf Jahren sind von der Pflicht zur Vorlage eines Eintrittsnachweises ausgenommen.

Österreichische Schulkinder im Alter von 12 bis 15 Jahren können den sogenannten „Ninja Pass“ verwenden. Für ausländische Gäste wird noch an einer Lösung gearbeitet.

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